Sieglinde A. Kestler               

Abschied und Erinnerung individuell gestalten    

Leistungs- und Preisverzeichnis mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


Leistungs- und Preisverzeichnis ab 01.04.2023:

Die Kosten sind abhängig von Ihren individuellen Gestaltungswünschen.

I. Im Trauerfall - Säkulare Trauerfeier -

Die Gesamtkosten einer säkularen Trauerfeier setzen sich zusammen aus: Grundhonorar, Material- und Fahrtkosten, und ggf. Aufwand für weiterführende Leistungen.

Das Grundhonorar enthält folgendes Leistungspaket (Regelleistungen):

  • Persönliches Gespräch, in der Regel 1 – 2 Stunden (Trauergespräch)
  • Terminliche Absprachen
  • Telefonate mit Bestattungsunternehmer, Angehörigen, Musiker/n und Mitarbeitern des Friedhofs;
  • Bearbeitung von Fax- und Mail-Mitteilungen und Telefonaten
  • Ausarbeitung der Trauerrede und Überlegungen zur Gestaltung der Trauerfeier, in der Regel 3 – 5 Stunden Zeitaufwand;
  • Beratung bei der Auswahl von Musik;
  • Auswahl von Ritualen und Zeremonien, deren Vorbereitung
  • Vorbereitung der Trauerfeier in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen
  • Begleitung der Trauergäste auf dem Friedhof/Krematorium
  • Leitung der Trauerfeier/Zeremonie mit Vortrag der Trauerrede;
  • Allgemeine Bürokosten und Auslagen 

Für diese Regelleistungen berechnen wir ein Grundhonorar inklusive jeweils gesetzlich geltender Mehrwertsteuer, somit brutto 569,00 €.

Zusätzliche individuelle Leistungen werden nach Aufwand berechnet. 

Dieses sind u.a.

a) Materialien 

  • ggf. Materialkosten für den Einsatz von Materialen für Trauerrituale

b) Weiterführende Leistungen:

  • Gesonderte Urnenbeisetzung (2. Termin)
  • Bestattung zur See; im Begräbniswald
  • Erstellen von Playlists zur musikalischen Umrahmung und Bereitstellung technisches Equipement
  • Erarbeitung von Mitschriften oder Mitschnitten der Trauerfeier/-rede unter Einbindung eines Fotografen
  • Trauerrede in gebundener Form 
  • Erledigung von Formalitäten
  • 10 % Zuschlag auf das Grundhonorar für Termine am Wochenende oder abends;

Fahrtkosten/Reisekosten

werden ab einer Entfernung der einfachen Wegstrecke ab 10 km ab Standort Schwabach mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. 

Ab 200 km einfache Wegstrecke wird nach Kosten DB (Deutsche Bahn) abgerechnet.
Bei Anfahrten ab 200 km einfache Wegstrecke stellen wir eine Hotelübernachtung in Rechnung. 


II. Trauerrede als Einzelleistung;  Trauervorsorge

Einschließlich eines ausführlichen Gesprächs mit Ihnen erstelle ich Trauerrede und Bausteine für den Ablauf Ihrer künftigen Beisetzung nach Ihren Vorgaben. Hierfür ist ein Zeitaufwand von insgesamt 8 Stunden kalkuliert. Die Berechnung erfolgt zum Festpreis von 424,00 €.


III. Formalitäten 

werden nach Aufwand berechnet.


IV. Honorar

Je angefangener Stunde beträgt das Honorar inkl. geltender Mehrwertsteuer 53,00 €.


Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Alle Preise sind Endpreise, die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.



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